Phasenmodel der Rehabilitation nach BAR

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Rehabilitation. In einer Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) wurde ein Phasenmodell entwickelt. Das Phasenmodell unterscheidet verschiedene Rehabilitationsphasen, abgestimmt auf den Schweregrad des Krankheitsbildes, den Grad der Behinderung und den damit noch verbundenen medizinischen, pflegerischen, und rehabilitativen Aufwand.

Die Phase A entspricht der Akutbehandlung.

In der Phase B liegt eine Behandlungs- und Rehabilitationsphase vor, bei der unter Umständen noch intensivmedizinische Behandlungen erforderlich sind. Die Patient*innen sind schwer betroffen. Es bestehen unter Umständen noch schwere quantitative und qualitative Bewusstseinsstörungen. Patient*innen in dieser Phase sind noch im Koma oder in ihrem Bewusstsein beeinträchtigt. Es besteht eventuell auch ein hirnorganisches Psychosyndrom mit Verwirrtheit. Die Patient*innen sind ständig abhängig von pflegerischer Hilfe. Sie sind noch zeitweise, vielleicht aber auch noch dauerhaft beatmungspflichtig.

In der Phase C können die Patient*innen bereits in der Therapie mitarbeiten. Es besteht aber nach wie vor eine Notwendigkeit zur medizinischen Versorgung und ein auch nicht unerheblicher Pflegeaufwand. Die Patient*innen sind aber durchaus schon kommunikationsfähig. Sie sind in ihren vitalen Funktionen stabil und können auch schon in den Rollstuhl mobilisiert werden.

In der Phase D treten medizinische und pflegerische Aspekte in den Hintergrund. Hier dominiert die rehabilitative Förderung des/der Patient*in, mit dem wichtigen Ziel der Wiedereingliederung in den Alltag, in den häuslichen, familiären, aber auch beruflichen Bereich.