Informationen zu Fördermöglichkeiten
NRW-Bildungscheck
Bitte setzen sie sich bei Fragen direkt mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne persönlich.
Bitten beachten Sie:
- Ihre Anmeldung bei uns darf nicht vor dem Ausstellungsdatum des Bildungsschecks liegen.
- Ihr Anteil an der Kursgebühr darf nicht vor dem Ausstellungstermin des Bildungsschecks an uns gezahlt werden.
Fortbildungspunkte
Eine Fortbildungspflicht für den zugelassenen Physiotherapeuten oder den fachlichen Leiter einer Praxis ergibt sich aus §125 Abs. 1 SGB V und den hierzu erlassenen Rahmenempfehlungen bzw. Kassenverträgen. Die gesetzliche Fortbildungspflicht besteht nicht für Angestellte oder freie Mitarbeiter.
Die Fortbildungspflicht umfasst 60 Fortbildungspunkte (FP) in 4 Jahren, davon möglichst 15 Punkte jährlich und täglich max. 10 Punkte. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
Wir werden Ihnen nach Besuch einer Fortbildung in unserem Hause die jeweiligen Fortbildungspunkte schriftlich