Informationen zu Fördermöglichkeiten
Start des Bildungsschecks 2.0 ab Februar 2026
Ab dem 01.02.2026 steht die neue Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung. Der Bildungscheck 2.0 kann einmal im Kalenderjahr beantragt werden . Die Förderung beträgt 50% der in der Rechnung angewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Weitere Informationen zur Registrierung/Beantragung erfahren sie unter: www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2
Fortbildungspunkte
Eine Fortbildungspflicht für den zugelassenen Physiotherapeuten oder den fachlichen Leiter einer Praxis ergibt sich aus §125 Abs. 1 SGB V und den hierzu erlassenen Rahmenempfehlungen bzw. Kassenverträgen. Die gesetzliche Fortbildungspflicht besteht nicht für Angestellte oder freie Mitarbeiter.
Die Fortbildungspflicht umfasst 60 Fortbildungspunkte (FP) in 4 Jahren, davon möglichst 15 Punkte jährlich und täglich max. 10 Punkte. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
Wir werden Ihnen nach Besuch einer Fortbildung in unserem Hause die jeweiligen Fortbildungspunkte schriftlich
