Patientenmanagement
Zur Erledigung der Aufnahmeformalitäten und Unterschrift des Aufnahmevertrages bzw. Wahlleistungsvereinbarung bitten wir unsere Patient*innen bzw. deren Angehörige, innerhalb der ersten Woche des Aufenthaltes in der RehaNova Köln in unsere Patientenverwaltung zu kommen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Betreuungsvollmacht, falls für den/die aufgenommenen Patient*in gerichtlich ein*e Betreuer*in bestellt wurde
- Kostenzusage der Beihilfestellen, falls der/die Patient*in privat versichert ist
- Medizinpässe und Blutdrucktagebücher, falls der/die Patient*in hierüber verfügt
- Name und Anschrift des Hausarztes
- Angabe des Geburtsorts des/der Patient*in
- Quittung über bisher geleistete Zuzahlungen
Für telefonische Informationen über die Aufnahme von Patient*innen und die Leistungen der Klinik können Sie sich gern an die Rezeption (0221/2784-4000) oder an das Patientenmanagement (0221/2784-4004 und –4005) wenden.
Vor der Aufnahme eines/einer Patient*in erfolgt zwischen dem einweisenden Arzt, der Krankenkasse und unserem Patientenmanagement üblicherweise eine Abstimmung der notwendigen Modalitäten. In vielen Fällen besucht eine erfahrene Reha-Pflegekraft den/die Patient*in während er/sie noch im Krankenhaus liegt, um einen reibungslosen Übergang in unsere Klinik zu organisieren. Dies ist insbesondere für die Patient*innen von Bedeutung, bei denen für die Weiterversorgung spezielle Medikamente oder Materialien bereit stehen müssen. Die Übernahme der Patient*innen erfolgt, sobald die Krankenkasse die Zustimmung hierzu gegeben hat. Die genaue Terminierung der Übernahme wird zwischen dem einweisenden Krankenhaus und unserer Klinik abgestimmt.
Patient*innen, die selbst anreisen, melden sich bei der Ankunft an der Rezeption, die alles weitere regelt. Patient*innen, die mittels Krankentransport zu uns kommen, werden direkt auf die Station gebracht.
Begleitpersonen können im Unterkunftsbereich unserer Klinik in wohnlich eingerichteten Zimmern oder im Einzelzimmer eines/einer Patient*in mit untergebracht werden, sofern keine medizinischen oder anderen Faktoren dagegen sprechen.