Versorgungsvertrag und Kostenübernahme

Die RehaNova Köln GmbH hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen Kostenträgern, auch Privatkassen in dem die Frührehabilitation (der Krankenhausbehandlung gleichgestellt) vereinbart ist.

Die RehaNova wird von Berufsgenossenschaften belegt. Eine Kostenübernahme von Rentenversicherungen ist in Einzelfallentscheidungen möglich.

Die Kostenübernahme muss vor der geplanten Rehabilitationsmaßnahme beim Kostenträger beantragt werden. Eine Aufnahme in die Klinik ist nur mit Übernahme der Behandlungskosten durch den Kostenträger möglich.

Die Klinik führt keine Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen durch.