ReferentInnen/DozentInnen

Michaela Friedhoff
Gesundheits- und Krankenpflegerin, Pflegeaufbaukursinstruktorin Bobath BIKA®; Essen

Lehrteam der N.A.P. Akademie            

Katja Micarelli, Christian Weilbächer, Berlin

Stefan Srugies; Tom Heinze

Nora Kern                                                    

Bobath-Aufbaukurs-Instruktorin IBITA, MSc OMT, NOI-Teacher Neurology, INN®Instructor, PT, München

Doris Kutscher-Meurer                              

Bobath-Aufbaukurs-Instruktorin IBITA, Remagen

Maike Lenz-Heinrichs                                

Lehrerin für Pflege und Gesundheit M.A.; Mönchengladbach

Regina Lindemann                                     

Dipl. Sprachheilpädagogin, Bonn

Simone Orth                                               

Bobath-Instruktorin IBITA, PT, Köln

Monika Peßler                                             

MSc, Bobath-Senior-Instruktorin IBITA

Martin Scheufler                                         

Bobath-Instruktor IBITA, PT, Kirchheim Teck

Heidi Sinz                                                    

MSc, Bobath-Aufbaukurs-Instruktorin IBITA und OMT Kaltenborn/Evjenth Senior Instruktorin, Scheidegg

Annika Schrader                                         

Dipl. Sprachheilpädagogin, Köln

Sigrid Tscharntke                                      

Bobath-Instruktorin IBITA, PT, Kiel

Nicole van Hünnik                                      

Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, freigestellte Praxisanleitung, Köln

Patrick Wolf                                                 

Gesundheits- und Krankenpfleger, Praxisanleiter; Essen

 

Fortbildungsverpflichtung und zu vergebende Fortbildungspunkte (FP)

Eine Fortbildungspflicht für den zugelassenen Physiotherapeuten oder den fachlichen Leiter einer Praxis ergibt sich aus §125 Abs. 1 SGB V und den hierzu erlassenen Rahmenempfehlungen bzw. Kassenverträgen. Die gesetzliche Fortbildungspflicht besteht nicht für Angestellte oder freie Mitarbeiter. Die Fortbildungspflicht umfasst 60 Fortbildungspunkte (FP) in 4 Jahren, davon möglichst 15 Punkte jährlich und täglich max. 10 Punkte. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Andernfalls droht eine Kürzung der Vergütung um 7,5% im ersten und 15% im zweiten Halbjahr.

Sie erhalten nach Besuch einer Fortbildung in unserem Hause eine schriftliche Bestätigung über die erworbenen Fortbildungspunkte.