Informationen zu Fördermöglichkeiten

NRW-Bildungscheck

Bitte setzen sie sich bei Fragen direkt mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne persönlich.

Was Sie wissen sollten - Basisinformationen zum Bildungsscheck NRW

- Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen über den individuellen Zugang

 

Fortbildungspunkte
Eine Fortbildungspflicht für den zugelassenen Physiotherapeuten oder den fachlichen Leiter einer Praxis ergibt sich aus §125 Abs. 1 SGB V und den hierzu erlassenen Rahmenempfehlungen bzw. Kassenverträgen. Die gesetzliche Fortbildungspflicht besteht nicht für Angestellte oder freie Mitarbeiter.

Die Fortbildungspflicht umfasst 60 Fortbildungspunkte (FP) in 4 Jahren, davon möglichst 15 Punkte jährlich und täglich max. 10 Punkte. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

Wir werden Ihnen nach Besuch einer Fortbildung in unserem Hause die jeweiligen Fortbildungspunkte schriftlich