Patientenmanagement

Zur Erledigung der Aufnahmeformalitäten und Unterschrift des Aufnahmevertrages bzw. Wahlleistungsvereinbarung bitten wir unsere Patient*innen bzw. deren Angehörige, innerhalb der ersten Woche des Aufenthaltes in der RehaNova Köln in unsere Patientenverwaltung zu kommen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Betreuungsvollmacht, falls für den/die aufgenommenen Patient*in gerichtlich ein*e Betreuer*in bestellt wurde
  • Kostenzusage der Beihilfestellen, falls der/die Patient*in privat versichert ist
  • Medizinpässe und Blutdrucktagebücher, falls der/die Patient*in hierüber verfügt
  • Name und Anschrift des Hausarztes
  • Angabe des Geburtsorts des/der Patient*in
  • Quittung über bisher geleistete Zuzahlungen

Für telefonische Informationen über die Aufnahme von Patient*innen und die Leistungen der Klinik können Sie sich gern an die Rezeption (0221/2784-4000) oder an das Patientenmanagement (0221/2784-4004 und –4005) wenden.

Vor der Aufnahme eines/einer Patient*in erfolgt zwischen dem einweisenden Arzt, der Krankenkasse und unserem Patientenmanagement üblicherweise eine Abstimmung der notwendigen Modalitäten. In vielen Fällen besucht eine erfahrene Reha-Pflegekraft den/die Patient*in während er/sie noch im Krankenhaus liegt, um einen reibungslosen Übergang in unsere Klinik zu organisieren. Dies ist insbesondere für die Patient*innen von Bedeutung, bei denen für die Weiterversorgung spezielle Medikamente oder Materialien bereit stehen müssen. Die Übernahme der Patient*innen erfolgt, sobald die Krankenkasse die Zustimmung hierzu gegeben hat. Die genaue Terminierung der Übernahme wird zwischen dem einweisenden Krankenhaus und unserer Klinik abgestimmt.

Patient*innen, die selbst anreisen, melden sich bei der Ankunft an der Rezeption, die alles weitere regelt. Patient*innen, die mittels Krankentransport zu uns kommen, werden direkt auf die Station gebracht. 

Begleitpersonen können im Unterkunftsbereich unserer Klinik in wohnlich eingerichteten Zimmern oder im Einzelzimmer eines/einer Patient*in mit untergebracht werden, sofern keine medizinischen oder anderen Faktoren dagegen sprechen.