Informationen zu Fördermöglichkeiten

NRW-Bildungscheck

Bitte setzen sie sich bei Fragen direkt mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne persönlich.

Bitten beachten Sie:

  • Ihre Anmeldung bei uns darf nicht vor dem Ausstellungsdatum des Bildungsschecks liegen.
  • Ihr Anteil an der Kursgebühr darf nicht vor dem Ausstellungstermin des Bildungsschecks an uns gezahlt werden.


Bildungsprämie
Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info

Fortbildungspunkte
Eine Fortbildungspflicht für den zugelassenen Physiotherapeuten oder den fachlichen Leiter einer Praxis ergibt sich aus §125 Abs. 1 SGB V und den hierzu erlassenen Rahmenempfehlungen bzw. Kassenverträgen. Die gesetzliche Fortbildungspflicht besteht nicht für Angestellte oder freie Mitarbeiter.

Die Fortbildungspflicht umfasst 60 Fortbildungspunkte (FP) in 4 Jahren, davon möglichst 15 Punkte jährlich und täglich max. 10 Punkte. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Andernfalls droht eine Kürzung der Vergütung um 7,5% im ersten und 15% im zweiten Halbjahr.

Der Betrachtungszeitraum begann erstmals am 01.01.2007 mit der Besonderheit, dass nach dem 31.10.2006 begonnene Fortbildungen angerechnet werden. Zwischen dem 01.11.2006 und dem 31.12.2010 sind somit 60 Fortbildungspunkte nachzuweisen.

Wir werden Ihnen nach Besuch einer Fortbildung in unserem Hause die jeweiligen Fortbildungspunkte schriftlich